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Ich erlaube mir, Ihnen pro
Behandlungsstunde (60 min) 60 EUR in Rechnung zu stellen.
Ich rechne nach der
Gebührenordnung für Heilpraktiker ab, so dass die Rechnungen
von einer Zusatzversicherung oder den Privatkassen übernommen
werden können.
Es empfiehlt sich, sich im
Vorfeld einer Behandlung bei Ihrer zuständigen Kasse zu erkundigen.
Bisher übernehmen die
gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Osteopathiebehandlung
leider nicht. |
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